RAUCHABZUG

Bei einem Brand ist in erster Linie der entstehende Rauch dafür verantwortlich, dass Gesundheit und Leben des Menschen bedroht sind. Über 90% aller Brandopfer sterben durch eine Rauchvergiftung. Zudem wird auch ein hoher Anteil des materiellen Brandschadens durch den Rauch verursacht. Durch Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (RWA) ist es möglich, den lebensbedrohlichen und materialschädlichen Brandrauch abzuführen bzw. dessen Konzentration durch Verdünnung herabzusetzen. Somit wird die Gefahr verringert, dass sich der Rauch im Gebäude ausbreitet und Fluchtwege, wie zum Beispiel Flure oder Treppenhäuser unpassierbar werden.

Bei einem Brand werden die RWA-Öffnungen mit Hilfe von elektromotorischen Antrieben im oberen Bereich des Gebäudes und gegebenenfalls die Zuluftöffnungen innerhalb kürzester Zeit automatisch geöffnet. Durch diese Öffnungen können der aufsteigende Rauch, die Hitze und Brandgase bereits in der Entstehungsphase des Brandes ins Freie entweichen.

Die Zuluftöffnungen im unteren Bereich sorgen für den erforderlichen Ausgleich des Massenstroms und verstärken den Effekt des thermischen Auftriebs. Der Zeitpunkt der Auslösung des Öffnungsvorgangs der RWA-Öffnungen hat einen großen Einfluss auf das optimale Funktionieren des „natürlichen Rauchabzugs“.

Die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben vor, dass Treppenräume mit einem Rauchabzug oder mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden müssen. Dabei ist eine regelmäßige Wartung des Rauchabzugs notwendig.

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